
Gast der Kulturloge können Sie oder Ihre Familie werden, wenn...

- Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Eine ausführliche Information darüber erhalten Sie von Ihrem Sozialpartner.
- Sie Kundinnen oder Kunden des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen und/oder Wohngeldempfänger sind.
- Die Voraussetzung muß von einem der nachfolgenden Sozialpartner auf Ihrem Anmeldebogen bestätigt werden. Weitere Informationen bei den Sozialpartnern.